Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.zulassung-heilmittel.de veröffentlichte Website.
Barrierefreiheit
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Geltender technischer Standard ist EN 301 549.
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den o.g. Anforderungen vereinbar.
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Nicht barrierfreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Farbkontrast erfüllt nicht die erhöhten Anforderungen / Contrast (Enhanced)
EN 301 549 Kriterium 9.5 / WCAG 2.1 Kriterium 1.4.6 Level AAA / BITV 2.0 §3 Abs. 4
Zentrale Navigations-Elemente (Head-Leiste mit Link zu Startseite; Icons für Drucken, Vorlesene, Schriftvergrößern, RSS; Organisations-Auswahl; Breadcrumb-Leiste) erfüllen nicht die erhöhten Kontrast-Anforderungen. [Unverhältnismäßige Belastung]
Wir bieten daher einen Kontrast-Modus an. Mit diesem können Sie die Seite in Schwarz und Weiß darstellen. Sie finden den Kontrast-Modus in unserer Kopfzeile. [Unvereinbarkeit]
- Gendersensible Sprache
EN 301 549, Kapitel 9.3.1 bzw. WCAG 2.1, Kapitel 3.1, v.a. 3.1.3, 3.1.4, 3.1.6 Level AAA
Der vdek verwendet auf der Website teilweise "gendersensible Sprache", z. B. Wörter mit Interpunktionen (:), Majuskeln (Großbuchstaben) oder Asterisken (*) im Wortinneren. Diese können von Screenreadern falsch wiedergegeben werden. [Unvereinbarkeit] - Dokumente
EN 301 549 Kapitel 10
Der vdek veröffentlicht viele Informationen in Form von PDF-Dokumenten. Wir bemühen uns, diese barrierefrei zu erstellen. Eine Vielzahl an Dokumenten ist nicht barrierefrei. [Unverhältnismäßige Belastung]
Bei Bedarf nutzen Sie die Funktion „Barriere melden“.
- Farbkontrast erfüllt nicht die erhöhten Anforderungen / Contrast (Enhanced)
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.10.2023 durch eine Selbstbewertung mittel der Software siteimprove erstellt.
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Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback unter an den Kontakt unter "Barriere melden" keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
Barriere melden
Wir bemühen uns, unsere Webseiten vollständig barrierefrei zu gestalten.
Sollte Ihnen eine Barriere auf www.zulassung-heilmittel.de auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit gelistet sein, freuen wir uns über einen Hinweis oder anderweitiges Feedback. Bitte benutzen Sie folgende E-Mail-Adresse. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website.
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Informationen in Leichter Sprache
Sie sind auf der Internet-Seite der "ARGEn Heilmittelzulassung".
ARGE ist die Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft.Die "ARGE Heilmittelzulassung" prüft Leistungserbringer von Heilmitteln.
Leistungserbringer erbringen Leistungen für Versicherte.
Leistungserbringer sind Therapeuten.
Therapeuten sind Personen, welche eine Behandlung durchführen.
Heilmittel sind Physiotherapie, Sprachtherapie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie.Unter Physiotherapie versteht man z.B. Bewegungsübungen, Massagen.
Bei der Sprachtherapie werden z.B. Stottern oder Lispeln behandelt.
Die Ergotherapie unterstützt Menschen, z.B. mit Gleichgewichstübungen oder handwerklichen Tätigkeiten.
In der Podologie werden die Füße behandelt, z.B. der diabetische Fuß.
Die Ernährungstherapie hilft bei der richtigen Essens-Auswahl.Die ARGEn prüfen z.B. folgendes:
- die Räume der Leistungserbringer
- die Geräte zur Behandlung
- die Ausbildung der Therapeuten
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Leistungserbringer eine Zulassung.
Nur mit einer Zulassung darf der Leistungserbringer arbeiten.
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Unterstützende Hilfsmittel
Vergrößerung der Ansicht
Mithilfe Ihres Browsers können Sie sich die Seiten größer anzeigen lassen. Drücken Sie zum Vergrößern STRG + und zum Verkleinern STRG -. Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zu der Ausgangsgröße.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Vergrößerung durch unseren Button "Schriftgröße anpassen" in unserer Kopfzeile an.
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