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Bundeseinheitliche Versorgungsverträge

Hier finden Sie die neuen bundeseinheitlichen Versorgungsverträge nach § 125 SGB V und deren Informationen.

Porträt der schönen Physiotherapeutin

Willkommen

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung wenden. Hier finden sie ihre Ansprechpartner und weitere Informationen zum neuen Zulassungsverfahren.

    

Bundesweit

76.490

zugelassene Heilmittel-Leistungserbringer insgesamt (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

44.844

zugelassene Physiotherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.986

zugelassene Ergotherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

7.028

zugelassene Podologen (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.432

zugelassenene Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie und Schlucktherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Neuigkeiten

Verträge

Preise

Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verständigen sich in den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V auf die Preise je Position für jeden Heilmittelbereich.

zu den Heilmittelpreisen beim GKV-SV

Regelungen