Person mit einem Laptop von oben

Online-Verfahren

Nur für Leistungserbringer im Zuständigkeitsbereich der ARGEn des vdek.

Bereits über 70% der Leistungserbringer werden online verwaltet. Anträge über das Online-Portal werden erheblich schneller bearbeitet. 

Sie können alle Meldungen bezüglich der Zulassung online durchführen. Zudem haben Sie dort einen Überblick über die gemeldeten Therapeuten und können die Informationen zur Praxis schnell selbst anpassen.

Demnächst bekommt das Zulassungsportal eine neue Optik und wird übersichtlicher. Es wird zudem durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Wenn Sie sich Anmelden, erhalten Sie automatisch eine Mail mit einem Zugangscode, der auf der Folgeseite eingegeben werden muss. 

 

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Bundeseinheitliche Versorgungsverträge

Hier finden Sie die neuen bundeseinheitlichen Versorgungsverträge nach § 125 SGB V und deren Informationen.

Porträt der schönen Physiotherapeutin

Willkommen

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung wenden. Hier finden sie ihre Ansprechpartner und weitere Informationen zum neuen Zulassungsverfahren.

    

Bundesweit

76.490

zugelassene Heilmittel-Leistungserbringer insgesamt (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

44.844

zugelassene Physiotherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.986

zugelassene Ergotherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

7.028

zugelassene Podologen (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Bundesweit

11.432

zugelassenene Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie und Schlucktherapeuten (Stand 08.04.2026)

zu den ARGEn

Neuigkeiten

Verträge

Preise

Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verständigen sich in den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V auf die Preise je Position für jeden Heilmittelbereich.

zu den Heilmittelpreisen beim GKV-SV

Regelungen